Neues Bundesgesetz sorgt für Preisaufschlag bei Gas
Niedrige Mehrwertsteuer gilt für das ganze Jahr 2020
Minden. Die Mindener Stadtwerke können die Strompreise zum Jahreswechsel stabil halten. Die Gaspreise werden anteilig mit der staatlichen CO2-Abgabe beaufschlagt. Das hat die Geschäftsführung der Mindener Stadtwerke (MSW) jetzt bekanntgegeben. Geschäftsführer Helmut Feldkötter: „Erfreulicherweise hat der Staat geholfen, die EEG-Umlage zu deckeln, so dass der Strompreis für den Kunden stabil bleiben kann.“
Beim Thema Gas habe das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) leider einen Strich durch die Rechnung gemacht. „Tröstlich für uns ist allein die Tatsache, dass das BEHG von allen Energieanbietern umgesetzt werden muss, also nicht nur von uns“, erläutert Joachim Schmidt, ebenfalls Geschäftsführer der MSW. Die Kilowattstunde Strom kostet damit bei den MSW im Tarif regio.strom weiterhin netto 24,25 Cent. Die Kilowattstunde Gas wird ab 1. Januar 0,455 Cent mehr kosten. Die Mehrwertsteuersenkung wird jedoch in voller Höhe und für das gesamte Jahr 2020 an die Kunden weitergegeben.
Am 15. Oktober 2020 hatten die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für 2021 bekanntgegeben, mit der der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Demnach sinkt die EEG-Umlage dank einer Milliarden-Förderung des Bundes im Jahr 2021 von derzeit 6,75 Cent/kWh auf 6,5 Cent/kWh. Die weitere Anpassung wird durch das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung eingedämmt. Dieses sieht bis zum Jahr 2023 keine Erhöhung der EEG-Umlage vor.
Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schafft die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen im Rahmen des Klimapakets. Durch die Bepreisung dieser Emissionen soll bei jedem Haushalt und jedem Unternehmen ein Anreiz zu energiesparendem und somit umweltschonendem Verhalten erzielt werden. Ab 2021 wird die CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (zunächst Erdgas, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe) erhoben und verteuert diese Brennstoffe somit für alle Verbraucher.
Positiv auswirken wird sich jedoch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung auf die Jahresabrechnung. Denn die Mindener Stadtwerke rechnen den gesamten Energie- und Wasserverbrauch für 2020 noch mit dem geringeren Steuersatz (16% für Strom und Erdgas und 5% für Trinkwasser) ab. „Unser Ziel war es, die für unsere Kunden beste Lösung umzusetzen. Und da bei Dauerleistungen der Abrechnungsstichtag ausschlaggebend ist, können wir die Senkung für das gesamte Jahr anwenden“ erläutert Feldkötter.