Neue Umlagen und Beschaffungssituation führen zu Preissteigerungen

Mindener Stadtwerke müssen Preise anpassen

 

Minden. Die Mindener Stadtwerke teilen mit, dass die weiterhin angespannte Situation an den Großhandelsmärkten zu einer Steigerung des Strom- und Erdgaspreises führen wird. Ab November wird der Nettoarbeitspreis für Bestandskunden für Erdgas um knapp 6 Cent und der für Strom um rund 10 Cent pro Kilowattstunde angepasst. Kunden werden in den nächsten Tagen angeschrieben.

Die Situation an den Energiemärkten ist bereits seit einigen Monaten sehr angespannt und die Beschaffungspreise sind seit dem letzten Jahr um ein Vielfaches gestiegen. Da der Energieeinkauf meist einige Zeit im Voraus erfolgt, kommen die Preissteigerungen erst mit einiger Verzögerung bei den Endkunden an.

„Die ohnehin steigende Tendenz des Erdgaspreises hat sich durch die gedrosselten Gaslieferungen aus Russland im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg deutlich verschärft“, erklärt Christoph Meyer, Geschäftsführer der Mindener Stadtwerke.

Zudem sind mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 zwei neue staatliche Umlagen eingeführt worden. Die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh soll die Mehrkosten der Gasimporteure auffangen, die sie durch teure Ersatzbeschaffungen aufgrund ausbleibender Lieferungen aus Russland haben. Die Gasspeicherumlage finanziert die möglichst schnelle Füllung der Gasspeicher und beträgt 0,59 ct/kWh netto. Beide Umlagen wurden eingeführt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland über die Wintermonate zu gewährleisten.

Weitere gesetzliche Preisbestandteile (Bilanzierungsumlage, Konvertierungsumlage), die es zwar bisher bereits gab, ändern sich ab Oktober ebenfalls in der Höhe, so dass auch diese den Erdgaspreis erhöhen.

Die Kunden der Mindener Stadtwerke erhalten in den nächsten Tagen ein Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Preisänderung. Die darin ausgewiesenen Preise beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas zeitlich befristet ab dem 1. Oktober 2022 auf 7% zu senken. „Sollte die Steuersenkung in Kraft treten, geben wir diese selbstverständlich in voller Höhe an unsere Kunden weiter“, ergänzt Meyer

Die monatlichen Abschlagsbeträge für November und Dezember werden automatisch angepasst, um die Gefahr einer Nachzahlung in der Jahresabrechnung zu reduzieren.

Zur Sicherung der Strom- und Erdgasversorgung, insbesondere über die Heizperiode, wird vermehrt zum Energiesparen aufgerufen. Die Mindener Stadtwerke haben den Kundenanschreiben eine Checkliste mit einfach umsetzbaren Energiespartipps beigefügt und auf der Webseite weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

 

 


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