Entlastungen durch Strom- und Gaspreisbremsen ab März


Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen, die ab März rückwirkend für die Monate Januar und Februar in Kraft treten. Kundinnen und Kunden der Mindener Stadtwerke erhalten in Kürze die Mitteilung, wie sich die Entlastungsbeträge auf ihre monatlichen Abschlagsbeträge für Strom und Erdgas auswirken.

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Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen


Im Rahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung wurde nun auch das bereits erwartete Preisbremsengesetz mit Wirkung zum 1. März 2023 beschlossen. Dieses umfasst die Deckelung der Heiz- und Stromkosten für 80 Prozent des Verbrauchs. Die Mindener Stadtwerke informieren ihre Kundinnen und Kunden über die schrittweise Umsetzung der Beschlüsse.

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Kein Abschlag für Erdgas im Dezember


Kundinnen und Kunden der Mindener Stadtwerke müssen im Dezember keinen Abschlag für Ihre Erdgasversorgung bezahlen. Das von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket aufgrund der gestiegenen Energiekosten beinhaltet zusätzlich zu der zweistufigen sofortigen Entlastung für den Monat Dezember die Mehrwertsteuersenkung für Erdgas von 19 auf sieben Prozent.

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