Zählerablesung vom 15. November bis 21. Dezember

Stadtwerke-Mitarbeiter können sich ausweisen Datenübermittlung online und per Selbstablesekarte möglich

Minden. Im Versorgungsgebiet der Mindener Stadtwerke klingeln ab Donnerstag, 15. November, die Ableser an den Türen der Energieverbraucher. Bis ca. zum 21. Dezember erfassen die Mitarbeiter des lokalen Versorgers die Zählerstände der Gas-, und Wasserkunden. Etwa die Hälfte der rund 36.000 Zähler wird vom Stadtwerke-Team erstmalig persönlich abgelesen. Die übrigen Haushalte erhalten Anfang Dezember Selbstablesekarten per Post. Damit im Rahmen der persönlichen Vor-Ort-Erfassung möglichst viele Kunden angetroffen werden können, arbeiten die Ableser unter der Woche zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 18 Uhr.

Für die Zählerdatenerfassung werden Stadtwerke-Mitarbeiter auch von einigen externen Ablesern unterstützt. „Wir haben sichergestellt, dass sich jeder Kollege, den wir zu unseren Kunden nach Hause schicken, entsprechend ausweisen kann“, sagt Alina Fuchs, Leiterin des Stadtwerke-Kundenservices. So soll verhindert werden, dass sich Trickbetrüger die Ablesung zu Nutze machen. „Kunden sollten keine Scheu haben, aktiv nach dem gültigen Mitarbeiter-Ausweis zu fragen.“ Wer dann immer noch Zweifel hat, kann sich die Identität der Ableser unter 0571 955 955 0 telefonisch bestätigen lassen.

Werden Kunden wiederholt nicht zu Hause angetroffen, hinterlassen die Ableser auch dort sogenannte Selbstablesekarten. Alle Energieverbraucher, die eine solche Karte in ihrem Briefkasten finden, werden darum gebeten, ihre Zählerstände schnellstmöglich selbst zu übermitteln – entweder per Post durch die Rücksendung der ausgefüllten Karte, mit dem Smartphone über den aufgedruckten QR-Code oder direkt online. Möglich ist auch eine E-Mail mit allen vollständigen Angaben, Zählerstand und Zählernummer an ablesung-netz@mindener-stadtwerke.de. Akzeptiert werden auch Fotos von den Zählern, sofern das Aufnahmedatum mit eingeblendet ist.

„Doch egal auf welchem Weg die Zählerstände zu uns gelangen: Die Daten sollten spätestens bis Weihnachten vorliegen“, sagt Alina Fuchs. Verbrauchsdaten, die später bei den Mindener Stadtwerken eingehen, können für die Jahresabrechnung 2018 nicht mehr berücksichtigt werden. „In diesem Fall müssen wir beim betroffenen Kunden einen geschätzten Verbrauch zugrundelegen.“


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