Entlastungen durch Strom- und Gaspreisbremsen ab März

Mindener Stadtwerke versenden individuelle Anschreiben

 

Minden. Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher von den Preissteigerungen für Energie hat die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen, die ab März rückwirkend für die Monate Januar und Februar in Kraft treten. Kundinnen und Kunden der Mindener Stadtwerke erhalten in Kürze die Mitteilung, wie sich die Entlastungsbeträge auf ihre monatlichen Abschlagsbeträge für Strom und Erdgas auswirken.

Durch die Regelungen der Preisbremsengesetze wird für jeden Strom- und Erdgasvertrag, bei dem der vertragliche Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt, ein jährlicher Entlastungsbetrag berechnet. Dieser ergibt sich verbrauchsabhängig aus 70 bzw. 80 Prozent des Jahresverbrauchs multipliziert mit der Differenz aus dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem staatlich gedeckelten Referenzpreis.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher schnellstmöglich entlastet werden und nicht erst auf die Jahresabrechnung warten müssen, wird der jährliche Entlastungsbetrag auf die ab März fälligen Monatsabschläge aufgeteilt. Da die Preisbremsen bereits rückwirkend ab Januar gelten, wird die anteilige Entlastung für Januar bis März vom Märzabschlag abgezogen und reduziert diesen entsprechend.

Die neuen Gesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden möglichst vor dem 1. März 2023 über die Entlastungsbeträge informiert werden und die Entlastung auch bereits im März vorgenommen wird.

„Wir arbeiten aktuell – gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern – mit Hochdruck daran, die neuen Vorgaben schnellstmöglich umzusetzen“ erklärt Alina Gödeke, Vertriebsleiterin der Mindener Stadtwerke. „Jedoch erfordern die Beschlüsse einen enormen Umsetzungsaufwand für neue Funktionen, Schnittstellen und Prozesse in unseren Abrechnungssystemen. Unsere Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass sie die Entlastung im März erhalten – auch wenn die neue Abschlagsmitteilung erst kurz vor dem Fälligkeitstermin im Briefkasten landen sollte.“

Normalerweise sind die monatlichen Abschlagszahlungen bei den Mindener Stadtwerken zu Beginn eines Monats fällig. Aufgrund der zeitlich knappen Umsetzungsfrist haben die Stadtwerke den Märzabschlag bereits auf Mitte März 2023 verschoben. „Demnach müssen unsere Kundinnen und Kunden keine Sorge haben, dass die Entlastung nicht rechtzeitig greift“, erläutert Alina Gödeke.

Die Kundenanschreiben enthalten neben den neuen Abschlagsbeträgen auch Informationen zur Zusammensetzung des individuellen Entlastungsbetrags. Weitere Details und Berechnungsbeispiele stellen die Mindener Stadtwerke auf ihrer Internetseite bereit. Für Rückfragen steht das Kundenservice-Team persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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