Kein Abschlag für Erdgas im Dezember

Mindener Stadtwerke setzen Soforthilfe um

 

Minden. Kundinnen und Kunden der Mindener Stadtwerke müssen im Dezember keinen Abschlag für Ihre Erdgasversorgung bezahlen. Das von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket aufgrund der gestiegenen Energiekosten beinhaltet zusätzlich zu der zweistufigen sofortigen Entlastung für den Monat Dezember die Mehrwertsteuersenkung für Erdgas von 19 auf sieben Prozent.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Gewerbe von den aktuell hohen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Soforthilfe im Dezember beschlossen. Diese sieht zunächst vor, dass der im Dezember fällige Monatsabschlag für Erdgas nicht an den Energieversorger entrichtet werden muss. An weiteren Abschlägen, beispielweise für Strom oder Trinkwasser ändert sich jedoch im Dezember nichts.

„Für unsere Kundinnen und Kunden heißt das konkret, dass wir bei Vorhandensein eines SEPA-Lastschriftmandats die Abbuchung für Erdgas aussetzen“, erklärt Christoph Meyer, Geschäftsführer der Mindener Stadtwerke. „Wer üblicherweise selbst überweist, kann die Überweisung oder den Dauerauftrag für den Erdgasabschlag im Dezember stoppen.“ Sollte trotzdem eine Zahlung geleistet werden, wird diese in der Jahresabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.

Die zweite Stufe der Entlastung besteht aus einem Erstattungsbetrag, der in der Jahresabrechnung gutgeschrieben wird. Die Ermittlung des Betrages ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus zwei Bestandteilen: Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den die Stadtwerke im September 2022 prognostiziert haben, wird mit dem im Dezember 2022 gültigen Erdgaspreis berechnet.

„Der Entlastungsbetrag wird automatisch in der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nicht eigenständig tätig werden“, erläutert Alina Gödeke, Vertriebsleiterin der Mindener Stadtwerke. „Darüber hinaus werden wir den gesamten Jahresgasverbrauch für das Jahr 2022 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent abrechnen. Wir versuchen bei der Umsetzung der Beschlüsse immer die Möglichkeit zu wählen, die unseren Kundinnen und Kunden den größten Nutzen bietet.“

Die Mindener Stadtwerke stellen unter www.mindener-stadtwerke.de regelmäßig umfangreiche Informationen sowie Fragen und Antworten zu aktuellen Themen zur Verfügung. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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