Entlastungen durch Strom- und Gaspreisbremsen ab März


Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen, die ab März rückwirkend für die Monate Januar und Februar in Kraft treten. Kundinnen und Kunden der Mindener Stadtwerke erhalten in Kürze die Mitteilung, wie sich die Entlastungsbeträge auf ihre monatlichen Abschlagsbeträge für Strom und Erdgas auswirken.

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Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen


Im Rahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung wurde nun auch das bereits erwartete Preisbremsengesetz mit Wirkung zum 1. März 2023 beschlossen. Dieses umfasst die Deckelung der Heiz- und Stromkosten für 80 Prozent des Verbrauchs. Die Mindener Stadtwerke informieren ihre Kundinnen und Kunden über die schrittweise Umsetzung der Beschlüsse.

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Kein Abschlag für Erdgas im Dezember


Kundinnen und Kunden der Mindener Stadtwerke müssen im Dezember keinen Abschlag für Ihre Erdgasversorgung bezahlen. Das von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket aufgrund der gestiegenen Energiekosten beinhaltet zusätzlich zu der zweistufigen sofortigen Entlastung für den Monat Dezember die Mehrwertsteuersenkung für Erdgas von 19 auf sieben Prozent.

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Zählerstände per Selbstablesung übermitteln


Ab dem 25. November 2022 versenden die Mindener Stadtwerke Anschreiben zur Zählerselbstablesung an alle Kund*innen und Verbraucher*innen im MSW-Netzgebiet. Eine persönliche Datenerfassung vor Ort findet in diesem Jahr nicht statt.

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Wärmeversorgung soll „grün“ werden


Die Mindener Stadtwerke GmbH (MSW) und die Energieservice Westfalen Weser GmbH (ESW) wollen in der Weserstadt gemeinsam die Wärmewende einleiten. Dazu werden sie sehr eng in einer gemeinsamen Gesellschaft kooperieren: Der Mindener Wärme GmbH (MiW). Erster Schritt ist dabei die Auslagerung des ESW-Wärmegeschäfts in Minden in die neue Gesellschaft. In einem zweiten Schritt werden sich die Mindener Stadtwerke an der MiW mit 51% beteiligen.

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Mindener Stadtwerke passen Preise ab Januar an


Die stark gestiegenen Beschaffungskosten führen dazu, dass die Mindener Stadtwerke ihre Strom- und Erdgaspreise zum 1. Januar 2023 anpassen müssen. Die Kunden erhalten die Informationen in den nächsten Tagen per Post. Das Unternehmen teilt außerdem mit, dass der Abschluss neuer Strom- und Erdgasverträge wieder möglich sei. Zuvor war die Neukundenaufnahme aufgrund der schwierigen Marktsituation gestoppt.

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Umfangreiche Informationen zur Wasserversorgung


Die Mindener Stadtwerke informieren am 25. Oktober 2022 in einem interaktiven Workshop zu den wichtigen Themen rund um die Wasserversorgung in Minden. Außerdem kann am 16. November 2022 das Wasserwerk I an der Portastraße besichtigt werden.

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Rückwirkender Wegfall der neuen Gasumlage beschlossen


Die zum 1. Oktober 2022 neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage wurde von der Bundesregierung rückwirkend gekippt und kommt demnach nicht zum Tragen. Die Mindener Stadtwerke reduzieren den Arbeitspreis für Erdgas entsprechend und versenden neue Abschlagsmitteilungen.

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Neue Umlagen und Beschaffungssituation führen zu Preissteigerungen


Die Mindener Stadtwerke teilen mit, dass die weiterhin angespannte Situation an den Großhandelsmärkten zu einer Steigerung des Strom- und Erdgaspreises führen wird. Ab November wird der Nettoarbeitspreis für Bestandskunden für Erdgas um knapp 6 Cent und der für Strom um rund 10 Cent pro Kilowattstunde angepasst. Kunden werden in den nächsten Tagen angeschrieben.

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Wasser sprudelt aus Hydranten


Im Mindener Wasserversorgungsnetz befinden sich ca. 2.600 Hydranten, die einer regelmäßigen Spülung unterzogen werden müssen. Diese Maßnahme ist trotz Wasserknappheit weiterhin erforderlich, um eine Verkeimung durch in den Leitungen stehendes Wasser zu vermeiden.

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